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Hilfsmittel

Seit dem 11.03.2020 ist der Anybook Audiostift als erstattungsfähiges Hilfsmittel mit der Hilfsmittelnummer 16.99.02.3001 zugelassen. Das bedeutet, dass der Audiostift von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben und von der Krankenkasse erstattet werden kann, wenn er als Kommunikationshilfsmittel für Dein Kind eingesetzt werden soll.
Eine Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn ein Produkt im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes aufgeführt ist. Der Anybook ist als einziger Audiostift im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 16 „Kommunikationshilfen“ gelistet. Die Hilfsmittelnummer lautet 16.99.02.3001.
Damit die Kosten für den Anybook Audiostift von der Krankenkasse erstattet werden, ist es wichtig, dass dieser als Kommunikationshilfe im Alltag eingesetzt werden soll. Als Kommunikationshilfe ermöglicht der Audiostift Deinem Kind die kommunikative Teilhabe und ersetzt oder ergänzt die fehlende oder nicht ausreichend vorhandene Lautsprache. Der Einsatz zur Sprachförderung oder als Lernhilfe reicht als Begründung nicht aus.
Solltest Du bei der Beantragung als Hilfsmittel unsicher sein, gibt es verschiedene Hilfsmittelfirmen, die Dich dazu beraten und den Prozess für Dich übernehmen. Informiere Dich dazu auch gerne bei der therapeutischen Einrichtung oder Förderschule Deines Kindes und frage nach Empfehlungen.
Zusätzlich zum Rezept benötigst Du für die Beantragung bei der Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Wir dürfen Dir leider keinen entsprechenden Kostenvoranschlag ausstellen. Diesen bekommst Du bei verschiedenen Hilfsmittelfirmen, z.B. bei: