Der Anybook Audiostift als Hilfsmittel
Seit dem 11.03.2020 ist der Anybook Audiostift als zugelassenes und erstattungsfähiges Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unter der Produktgruppe 16 „Kommunikationshilfen“ erfasst.
Die Hilfsmittelnummer für das Anybook Pro Hilfsmittel Basis-Paket lautet: 16.99.02.3002
Das Hilfsmittel Basis-Paket (M691) umfasst den Anybook Pro Audiostift, das große Zubehör-Set, sowie die beiden Stickersets "Metacom" und "Rot". Alternativ könnt Ihr das Hilfsmittelpaket inkl. Unlimited Lizenz (M690) beantragen. Dieses beinhaltet zusätzlich zu den genannten Komponenten noch die Unlimited Lizenz zum Kopieren und Drucken digitaler Codes.
Die Hilfsmittelnummer des Anybook Reader lautete: 16.99.02.3001
Dies bedeutet, dass der Anybook Audiostift vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse erstattet werden kann, wenn er als Kommunikationshilfsmittel für Euer Kind eingesetzt werden soll. Damit das reibungslos klappt, gibt es ein paar Hinweise zu beachten. Hier findet Ihr das Wichtigste zum Einsatz von Kommunikationshilfen sowie der Beantragung von Hilfsmitteln.
Einsatz als Kommunikationshilfe
Der Anybook Audiostift wurde als Hilfsmittel zugelassen, um ihn als Kommunikationshilfe im Alltag einzusetzen. Als solche ermöglicht er die kommunikative Teilhabe, die Euer Kind ohne Hilfsmittel nicht hätte. Des Weiteren ersetzt und ergänzt der Audiostift als Kommunikationshilfe fehlende oder nicht ausreichend vorhandene Lautsprache.
Mehr Informationen darüber, was eine Kommunikationshilfe ist, findet Ihr hier.
Damit Euch der Anybook Audiostift auch wirklich erstattet wird, ist es wichtig, genau dies als Begründung anzugeben. Gründe wie der Einsatz zur Sprachförderung oder das Erlernen einer Fremdsprache reichen leider nicht aus, um eine Erstattung für den Anybook Audiostift zu erwirken. Natürlich kann der Anybook Reader dennoch zur Förderung von Sprache oder zum Üben einer Fremdsprache genutzt werden, wenn er bereits als Kommunikationshilfe eingesetzt wird.
Tipp: Bitte bringt etwas Geduld für den Beantragungs- bzw. Erstattungsprozess auf. Kauft den Anybook Audiostift nicht schon vor oder während des Beantragungsprozesses. Nachträglich werden Hilfsmittel in der Regel nicht mehr erstattet.
So solltet Ihr bei der Beantragung vorgehen
Damit es wirklich klappt und Ihr den Anybook Audiostift als Hilfsmittel von Eurer Krankenkasse erstattet bekommt, solltet Ihr folgendermaßen vorgehen:
Schritt 1 – Euer Kind braucht ein Rezept vom Arzt
Dabei ist es wichtig, dass der Arzt das Rezept mit einer möglichst genauen Diagnose ausfüllt, in der hervorgeht, dass der Anybook Audiostift als Kommunikationshilfsmittel für Euer Kind medizinisch notwendig ist. Zudem ist hier die Angabe der Anzahl der verschriebenen Hilfsmittel erforderlich.
Tipps:
- Der Arzt kann den Anybook Audiostift auch im Set mit unseren Begleitmaterialien verschreiben, wenn er der Meinung ist, dass dies Eurem Kind besonders hilft.
- Oftmals hilft eine Empfehlung des Logopäden oder Lehrers, damit der Arzt den Anybook Reader verschreibt.
- Vielleicht kennt Ihr es schon, dass der Arzt aufgrund seines begrenzten Kontingents auch Verordnungen abgelehnt hat. Wenn es um Hilfsmittel geht, könnt Ihr ihn jedoch darauf hinweisen, dass diese außerhalb des für Verordnungen vorgesehenen Budgets liegen.
Schritt 2 – Wo könnt Ihr das Rezept einlösen?
Das Rezept für den Anybook Audiostift könnt Ihr in der Regel ganz einfach bei Eurer Krankenkasse einlösen. Der Anybook Audiostift ist der einzige Audiostift, der als Kommunikationshilfe im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes gelistet ist.
Tipp: Achtet darauf, dass die Krankenkasse nur für Hilfsmittel aufkommt, die im Alltag eingesetzt werden. Bei ausschließlich schulischen Hilfsmitteln ist nicht die Krankenkasse, sondern das Sozialamt zuständig.
Schritt 3 – Was benötigt die Krankenkasse noch?
Zusätzlich zum Rezept benötigt Ihr noch einen Kostenvoranschlag, den Ihr bei verschiedenen Hilfsmittelfirmen bekommt, z.B. bei:
- REHAVISTA über das Kontaktformular, per E-Mail an info@rehavista.de oder telefonisch unter 0421 989628-20
- RehaMedia , per E-Mail an info@rehamedia.de oder telefonisch unter 0203 – 396 583 0
- Prentke & Romich, per Mail an info@prentke-romich.de oder telefonisch unter 01561 7855918
- Humanelektronik, per Mail an info@humanelektronik.gmbh oder telefonisch unter 0800 5160000
Weiterhin kann es helfen, dem Rezept ein Anschreiben an Eure Krankenkasse beizulegen. In diesem könnt Ihr nochmal genau erklären, warum Euer Kind den Anybook Audiostift als Kommunikationshilfsmittel benötigt.
Gibt es die Möglichkeit, Unterstützung beim Beantragungsprozess zu erhalten?
Solltet Ihr bei dem Thema Beantragung von Hilfsmitteln unsicher sein, gibt es verschiedene Hilfsmittelfirmen, die diesen Prozess für Euch in die Hand nehmen. Ihr könnt in diesem Fall einfach das Rezept hinschicken und die Firma erledigt für Euch den Rest. Viele davon sind auch vorher schon beratend tätig. Informiert Euch dazu auch gerne bei der therapeutischen Einrichtung oder Förderschule Eures Kindes und fragt nach Empfehlungen.