Können auch die Kosten für den Anybook Pro Audiostift von der Krankenkasse übernommen werden?
Seit dem 11.03.2020 ist der Anybook Reader Audiostift (DRP5100) als erstattungsfähiges Hilfsmittel mit der Hilfsmittelnummer 16.99.02.3001 zugelassen. Das bedeutet, dass der Audiostift von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben und von der Krankenkasse erstattet werden kann, wenn er als Kommunikationshilfsmittel für Dein Kind eingesetzt werden soll.
Der Anybook Pro ist ein direktes Nachfolgeprodukt, und sollte damit ebenso mit der Hilfsmittelnummer verschreibungsfähig sein.